PM | Urheberrechtsreform: „Won’t get fooled again“ (Pete Townsend/The Who)
26. März 2019Bei der nationalen Umsetzung der Urheberrechtsverordnung müssen Urheberrecht und Chancen des Netzes zusammengeführt werden
Anlässlich der Abstimmung des Europaparlaments über die neue EU-Urheberrechtsverordnung erklärt der niederbayerische Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Kulturpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Erhard Grundl:
„Die Bundesregierung muss bei der Umsetzung der neuen Urheberrechtsrichtlinie ihren Schlingerkurs endlich verlassen und den Anspruch auf geistiges Eigentum und die Sicherung der Meinungsvielfalt im Netz zusammenzuführen. Dafür müssen sowohl die großen Verwerter als auch die Online-Giganten in die Verantwortung genommen werden. Damit es am Ende für die Künstlerinnen und Künstler nicht wie im Lied von The Who heißt: „Meet the new boss – same as the old boss“, fordert der Kulturpolitiker Erhard Grundl.
Das Europa-Parlament hat heute der Urheberrechtsreform zugestimmt. Damit geht ein über zweijähriger Prozess zu Ende, an dessen Ende mehrere zehntausend Menschen in Deutschland auf die Straße gegangen sind, um gegen sogenannte Uploadfilter zu protestieren. Ihre Angst, dass nach Umsetzung der neuen EU-Richtlinie Inhalte gelöscht und geblockt und Vielfalt eingeschränkt werden könnten, ist groß. Diese Befürchtungen muss die Bundesregierung bei der Umsetzung jetzt ernst nehmen.
Denn die Demokratisierung des Kulturbetriebs und die Möglichkeiten, die das Internet gerade für unabhängige Künstlerinnen und Künstler abseits des Mainstreams bietet, sind ein sehr hoher Wert.
Offen ist auch, ob die Reform die Bezahlung der Content-liefernden Urheber*innen wirklich sicherstellen wird. Es steht zu befürchten, dass die Macht des Plattform-Giganten Google/YouTube noch zunimmt. Durch die jetzt vorgenommene Stärkung des Urheberrechts zusätzlich generierten Lizenzeinnahmen dürfen nicht bei den großen Verwertungsgesellschaften, den großen Verlagen und großen Plattenfirmen versickern. Sie müssen ihren Weg zu den Urheberinnen und Urhebern finden.
„Bei der Umsetzung der Richtlinie muss noch deutlicher zwischen Start-Ups und nicht-kommerziellen Plattformen auf der einen Seite, und dem Milliarden-verdienenden „Quasi-Verwerter“ YouTube auf der anderen unterschieden werden. Die „Freiheit der Kunst“ ist ohne Schutz des geistigen Eigentums eine hohle Phrase. Auch im Internet! YouTube, das als kommerzielles Unternehmen in erster Linie seinen Werbekunden verpflichtet ist, taugt für mich nicht als Anwalt für die Freiheit im Netz“, erläutert Grundl. „Bei den großen, relevanten Online-Firmen gilt es anzusetzen. Eine relevante Digitalsteuer auf EU-Ebene ist als erste Maßnahme unerlässlich. Hier muss SPD-Finanzminister Scholz seinen Widerstand aufgeben.“