PM | Tempo 30-Zonen vereinfacht

20. Oktober 2023

Der Bundestag hat heute eine historisches Sicherheits- und Klimaschutznovelle für das Straßenverkehrsrecht beschlossen. Damit wurden Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung als neue Hauptziele im Gesetz verankert. „Wir räumen den Kommunen damit endlich einen größeren Gestaltungsspielraum ein, Mobilität für die Menschen sicherer, gesünder und klimafreundlicher zu machen“, erklärt Erhard Grundl, Bundestagsabgeordneter der Grünen. Städte und Gemeinden könnten nun leichter sichere Radwege und Zebrastreifen einrichten und erhielten einen größeren Spielraum bei Tempo 30.

„Die Diskussion um den Antrag der Grünen Stadtratsfraktion auf eine Bewerbung als Modellkommune für Tempo 30 im letzten Jahr hat gezeigt, dass sich viele Menschen in Wohngebieten zum Schutz von spielenden Kindern, der Lärmreduzierung und der Steigerung der Aufenthaltsqualität eine Geschwindigkeitsreduzierung wünschen“, so Grundl. Das veraltete Straßenverkehrsgesetz war voll hoher Hürden, wenn es um die Einrichtung von Tempo 30-Zonen oder neuer Zebrastreifen, Radwegen und eigener Busspuren ging. Kommunen mussten bisher aufwändig Gefahren nachweisen, um diese Maßnahmen umsetzen zu können.

Dies wird dank der beschlossenen Novelle des Straßenverkehrsrechts nun deutlich einfacher. Künftig müssen auf einer Straße nicht erst Menschen zu Schaden kommen, bevor Kommunen handeln dürfen. „Damit haben Städte jetzt den Gestaltungsspielraum, um Schulwege sicherer zu machen und dafür zu sorgen, dass nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen stress- und angstfrei unterwegs sein können. Zudem wird die Demokratie vor Ort gestärkt, da kommunale Beschlüsse auch umgesetzt werden können und nicht am alten Verkehrsrecht scheitern“, ergänzt Grundl.

Mit dieser Gesetzesreform wird zudem eine zentrale Forderung der Städteinitiative von über 950 Kommunen sowie den kommunalen Spitzenverbänden erfüllt.

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