PM | Kulturminister*nnen im Widerspruch zur Kunstfreiheit

15. März 2019

Zur „Gemeinsamen Erklärung der Kulturminister der Länder zur kulturellen und künstlerischen Freiheit“ erklärt Erhard Grundl MdB, Sprecher für Kulturpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Kulturminister der Länder formulieren in ihrem Papier Erwartungshaltungen an die Künstler*innen. Das ist nicht nur furchtbar mutlos, sondern das Gegenteil von Freiheit. Die Minister sind keine Kunstkritiker, sie sollen Möglichkeiten schaffen und sich ansonsten von den Künstler*innen überraschen lassen.

Die Kulturminister sind mit ihrer Erklärung angetreten, die „Freiheit der Kunst als Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit“ hochzuhalten, um sie im nächsten Moment einzuschränken. Denn, dass Künstler*innen und Kultureinrichtungen sich für den Erhalt der künstlerischen Freiheit und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung engagieren können, entspricht unserem Selbstverständnis von Meinungs- und Kunstfreiheit nach Artikel 5, Grundgesetz. Als Erwartung an Künstler*innen zu formulieren, dass sie das tun, kommt dem Versuch gleich, Kunst und Kultur zu funktionalisieren.

Derzeit wird immer wieder versucht, die Freiheit von Kunst und Kultur einzuschränken, in Spielpläne einzugreifen, Künstler*innen einzuschüchtern, Fördergelder für kritische Kunst zu kürzen oder Kunstwerke zu entfernen. Die Absage des Konzertes von Feine Sahne Fischfilet vom Dessauer Bauhaus ist nur eines von vielen Beispiele. Hier sind die Kulturminister gefragt, die Freiheit der Kunst zu verteidigen. Arbeitsaufträge zu erteilen gehört nicht dazu.

 

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