PM | Kultur bleibt Bittsteller bei den Bundeshilfen
17. November 2020– November- & Neustarthilfen nur ein Tropfen auf den heißen Stein
Anlässlich der neu angekündigten Hilfen der Bundesregierung erklärt Erhard Grundl MdB, Sprecher für Kulturpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Obmann im Kulturausschuss:
Die bisherige Strategie der Bundesregierung, mit dem sogenannten „erleichterten Zugang“ zur Grundsicherung Soloselbständigen in der Corona-Pandemie zu helfen, ist gescheitert. Das muss sich, insbesondere die SPD, eingestehen. Es fehlte der klar erkennbare politische Wille, das Problem, das seit Monaten bekannt ist, wirklich anzugehen.
Soforthilfen, Grundsicherung, Überbrückungshilfen I und II, Novemberhilfen und die Überbrückungshilfen III – alle Hilfen waren bisher nicht passgenau, zu bürokratisch und mit zu geringen Förderhöhen ausgestattet. Die Folge sind: Verheerende Beantragungszahlen und verheerende Auszahlungsquoten. Das von Finanzminister Olaf Scholz einst in Aussicht gestellte eigene Rettungspaket für die Veranstaltungswirtschaft ist ohne Begründung sang- und klanglos verschwunden.
Die jetzt angekündigten „November- und Neustarthilfen“ sind nicht mehr als ein Trippelschritt in die richtige Richtung. Sie geben den Betroffenen aber erneut keine ausreichende Perspektive und auch keine Rechtssicherheit. Wurde einerseits richtigerweise das Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert, um den Betrieben Planungssicherheit zu geben, wie Olaf Scholz noch am Sonntagabend in der Sendung von Anne Will erläutert hat, so werden Soloselbständige und die Kreativwirtschaft scheibchenweise abgespeist. Das ist inkonsequent und zementiert eine Zwei-Klassen-Behandlung. Gerade von den SPD geführten Ministerien müssen hier mehr Verantwortung übernommen werden.
Anzuerkennen ist, dass jetzt ein Schutzschirm bei Corona-bedingten Absagen zukünftiger Veranstaltungen umgesetzt werden soll. Das ist eine wichtige Forderung in unserem 10 Punkte-Plan zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft. Details zu dieser Ankündigung der Bundesregierung fehlen allerdings bislang.
Viele Soloselbständige stehen nun bereits acht Monate ohne Einnahmen da. Es ist höchste Zeit, dass auch unser Vorschlag eines Existenzgeldes umgesetzt wird, der für die Betroffenen Planungssicherheit in der Krise möglich macht und auch rückwirkend ausgezahlt wird. Mit den jetzt angekündigten Neustarthilfen für Soloselbständige, einer einmaligen Abschlagszahlung von bis zu 5.000 € für die Monate Dezember bis Juni, wird die Bundesregierung ihrer Verantwortung für diese Berufsgruppe nicht gerecht. Es geht erneut an der Lebensrealität vieler Betroffener vorbei.
Wir fordern 1.200 € Unternehmer*innenlohn, auch rückwirkend und solange die Auswirkungen der Pandemie die Soloselbständigen in ihrer Existenz treffen.