PM | Betäubungslose Ferkelkastration – Jetzt geht die Qual weiter
30. November 2018Anlässlich der gestrigen Abstimmung zur Gesetzesänderung des Tierschutzgesetzes und zur Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration erklärt MdB Erhard Grundl:
Fünf Jahre war Zeit für die Umstellung, jetzt soll weiter gequält werden. Anstatt, wie vorgesehen, die seit 2013 bestehenden gesetzlichen Vorgabe ab dem 1.1.2019 umzusetzen, kommt nun eine Fristverlängerung um weitere zwei Jahre. Und das millionenfache Leid der männlichen Ferkel durch eine betäubungslose Kastration geht weiter.
Mit dieser Abschwächung des Tierschutzgesetzes treten CDU/CSU und SPD den Tierschutz mit Füßen. Dabei hat die Bundesregierung selbst in einem Bericht Ende 2016 anerkannt, dass es Alternativen gibt, die auch wirtschaftlich tragbar sind. Doch anstatt den Umbau der Tierhaltung voran zu treiben, sichert die Bundesregierung lieber die Profite der Schlachtindustrie. In diesen fünf Jahren hat es das unionsgeführte Ministerium verschlafen, einen verantwortungsvollen Umstieg weg von diesem tierquälerischen Eingriff zu gestalten. An der Verlängerung der betäubungslosen Kastration gibt es im Übrigen nach juristischer Einschätzung erhebliche Zweifel bezüglich der verfassungsrechtlichen Grundlage.
Wir brauchen eine Abkehr von der industriellen Tierhaltung und bessere Tierschutzgesetze, damit die Tiere in der Landwirtschaft besser geschützt werden. Das gilt gerade für Niederbayern. Ein Drittel aller bayerischen Schweinemastbetriebe, mit über 2000 Tiere, befinden sich in Niederbayern.
Die Koalition ist Freund der Schlachtindustrie und Alptraum aller Tiere. Nicht mit uns!
Ergänzende Infos:
- Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes
- Aktueller Antrag „Tierschutz unverzüglich umsetzen“
- Bericht der Bundesregierung über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration