PM | Bayerisches Polizeiaufgabengesetz
10. September 2018Gegen das umstrittene Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) reicht die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit den Fraktionen der FDP und der Linken Klage ein vor dem Bundesverfassungsgericht. Hierzu erklärt Erhard Grundl MdB, Sprecher für Kulturpolitik:
Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) führt nicht zu mehr Vertrauen in staatliche Autorität. Vielmehr eröffnete es der Polizei umfassende Befugnisse, die tief in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Künftig kann jemand etwa aufgrund des bloßen Verdachts einer „drohenden Gefahr“ in Polizeigewahrsam genommen werden. Der unscharfe Begriff lässt keine genaue Definition zu, wann polizeiliche Maßnahmen eingeleitet werden sollten. Was bisher nach den Regeln des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich als Ausnahme für die Verfolgung von Terroristen vorgesehen war, wird damit zur Regel. Mit den Prinzipien unseres Rechtsstaates ist das nicht vereinbar.
Anstatt durch eine bessere Personalausstattung der Polizei für mehr Sicherheit zu sorgen, öffnet das PAG der Willkür und Rechtsunsicherheit Tür und Tor. Das ist ein Angriff auf die Bürgerrechte und macht aus einer Polizei für die Bürgerinnen und Bürgern, eine Polizei für den Staat. Aus diesem Grund habe ich zusammen mit weiteren Bundestagsabgeordneten meiner Fraktion, sowie der FDP und der Linken einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt.
Wir beantragen damit die Überprüfung der Vereinbarkeit des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) mit dem Grundgesetz. Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte ja bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im April angekündigt, das PAG auf Bundesebene zum Vorbild nehmen zu wollen. Das wollen wir verhindern. Gemeinsam stellen meine Fraktion, sowie die FDP und die Linke ein Viertel der Abgeordneten im Bundestag. Damit gibt uns das Grundgesetz die Möglichkeit an die Hand, einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu stellen, um das PAG prüfen zu lassen.