PM | Änderung der Parteienfinanzierung

15. Juni 2018

Heute wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Änderung der Parteienfinanzierung beschlossen. Hierzu erklärt der niederbayerische Bundestagsabgeordnete Erhard Grundl, Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

Im Hauruckverfahren haben die Koalitionsparteien heute die Obergrenze der Parteienfinanzierung angehoben. Der Gesetzentwurf war erst am vergangenen Freitag in der ersten Lesung im Bundestag. Nur vier Tage hatten der Bundestag Zeit, um eine öffentliche Anhörung zu organisieren und die Fraktionen um Sachverständige einzuladen. Innerhalb von nur einer Woche wurde der Gesetzentwurf verabschiedet. Transparenz und Sorgfalt bei einer so zentralen Frage sehen anders aus.

Nachvollziehbar ist das nicht und auch nicht klug. Die rechtlichen Bedenken meiner Fraktion wurden von den Sachverständigen in der Bundestagsanhörung geteilt. Die Begründungen, die die Koalitionsfraktionen für ihr Vorhaben anführen, halten einer sachlichen Betrachtung nicht stand. Deshalb prüfen wir eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mit ihrer Aktion schaden CDU/CSU und SPD allen demokratischen Parteien. Eine gute finanzielle Ausstattung der Parteien ist wichtig, das haben wir Grüne immer betont. Schließlich sind die Parteien ein zentraler Bestandteil unserer lebendigen Demokratie. Aber für die Akzeptanz ist vor allem mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung erforderlich. Wir wollen klare Regeln beim Sponsoring und strengere Veröffentlichungspflichten.

Die letzte Reform der staatlichen Parteienfinanzierung fand 2015 statt. Auf Betreiben von Union und SPD wurde der Zuwendungsanteil um ca. 20 Prozent erhöht. Kritik an diesem Vorgehen wurde mit Verweis auf die Deckelung der staatlichen Parteienfinanzierung durch die absolute Obergrenze abgetan. Nun haben die gleichen Fraktionen für die Erhöhung der absoluten Obergrenze gestimmt und u.a. auf die gestiegenen Zuwendungen verwiesen.

 

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