Folgendes Schreiben sendete ich als Antwort zum Appell Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz vom 5. Juli 2019.
sehr geehrter Vorstand der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V.,
sehr geehrte Damen und Herren,
für die Zusendung Ihres Appells, in dem Sie fordern „die von den Nazis als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Diffamierten und Inhaftierten förmlich als NS-Opfer anzuerkennen“ bedanke ich mich herzlich und freue mich über Ihre Unterstützung.
Dass diese Opfergruppen „vergessen“ wurden liegt auch daran, dass bis in die 1970er Jahre die „präventive Kriminalitätsbekämpfung“ nicht als NS-Unrecht galt, sondern als Fortsetzung von Kriminalpolitik mit anderen Mitteln. Viele Betroffene schwiegen daher über ihr Schicksal. So entstanden Leerstellen in den Familien und Lücken im kollektiven Gedächtnis. Es ist an der Zeit, die fortgesetzte Ausgrenzung dieser Opfergruppe aus dem offiziellen Gedenken zu beenden. Wir wollen mit unserem Antrag die sozialrassistische und kriminalpräventive Verfolgung von Andersdenkenden, Minderheiten oder benachteiligten Menschen mit einer eindeutigen Geste verurteilen. Wir wollen, wie es auch in Ihrem Appell formulieren, deutlich machen – niemand war „zu Recht“ in einem KZ.
Auch wenn sich ein Analogieschluss mit dem NS verbietet, dass wir heute wieder vermehrt gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gegenüber Langzeitarbeitslosen, Flüchtlingen, Obdachlosen und Menschen mit Behinderung von Rechtsaußen beobachten, zeigt wie aktuell unser Anliegen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Erhard Grundl